Wenn Liebe weh tut – Stalking
Es war Liebe auf den ersten Blick. Schmetterlinge im Bauch und rosarote Brille begleiteten das Paar. Die glückliche Zeit sollte niemals enden – bis zu jenem Tag. Streit, hitzige Diskussionen, eine Trennung. Für die eine Person ist es aus und vorbei, aber für die andere nicht, die verbissen alles tut, um die alte Liebe aufrecht zu erhalten. Stalking kann die Lebensführung der verfolgten Person massiv einschränken. Was Stalking ist und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.2020 wurden in Österreich 1.717 Stalking-Fälle angezeigt, davon konnten 94,4% geklärt werden. Mehr als die Hälfte kannten die tatbegehende Personen aus ihrem Bekanntenkreis (Quelle: Kriminalitätsbericht „Statistik und Analyse 2020“ v. Bundesministerium für Inneres).Seit 2006 ist Stalking als beharrliche Verfolgung im Strafgesetzbuch verankert und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Wird das Opfer in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt und eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt, indem der Stalker oder Stalkerin• Die räumliche Nähe des Opfers aufsucht (z.B. mit dem Auto verfolgen. Zu Hause oder am Arbeitsplatz „abpassen“).• Den Kontakt im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte (z.B. häufige Brief-, E-Mail- oder SMS Sendungen) herstellt.• Waren oder Dienstleistungen für das Opfer unter Verwendung dessen personenbezogener Daten (z.B. Kleider bei einem Versandhaus) bestellt.• Dritte veranlasst, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen, unter Verwendung der personenbezogenen Daten der Opfer (z.B. Kontaktanzeigen im Namen des Opfers).• Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Opfers ohne dessen Zustimmung veröffentlicht (z.B. das Posten eines Nacktfotos im Internet)Wie Sie sich schützen können• Machen Sie der Stalkerin oder dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihr oder ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!• Dokumentieren Sie alles was die Stalkerin oder der Stalker unternimmt. Sichern Sie jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sonstige Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.• Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden, damit die Kontaktaufnahme der Stalkerin oder des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.• Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke der Täterin oder des Täters entgegen. Dies gilt auch bei unbekannten Absendern.• Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.• Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.