Vortäuschung Wien-Meidling: Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren HandlungIn der Meidlinger Hauptstraße ist es am 3. November 2016 um 10.15 Uhr zu einem Streit zwischen zwei Verkehrsteilnehmern gekommen. Ein 29-jähriger Mann gab der Polizei gegenüber an, dass er bei einer Auseinandersetzung aus einem Auto stieg und eine Frau im Fahrzeug dahinter zur Rede stellen wollte. Dabei stieg die Frau aufs Gas, berührte den 29-Jährigen am Bein, wodurch er zu Sturz kam und verletzt wurde. Die 50-Jährige bestritt diese Vorwürfe vehement und sagte, dass sie ihr Fahrzeug nicht von der Stelle bewegte. Beamte der Polizeiinspektion Arndtstraße führten sofort Erhebungen im Nahbereich durch, wobei alle befragten Personen die Version der Lenkerin bestätigten. Auf Grund dieser Aussagen und der Spurenlage wurde der 29-Jährige wegen dem Verdacht der Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung zur Anzeige gebracht.In solchen Fällen gibt die Wiener Polizei folgende Präventionstipps:- Rufen sie unverzüglich die Polizei – Gehen sie auf keinen Fall auf irgendwelche Forderungen (meist finanziell) ein, die vor Ort gestellt werden- Versuchen sie Zeugen ausfindig zu machen oder nehmen sie die Daten von Zeugen für spätere polizeiliche Aussagen aufPresseaussendung vom 04.11.2016, 09:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück
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