Vollziehung einer Festnahmeanordnung – Vollziehung einer Festnahmeanordnung aufgrund einer Sexualstraftat

Beamte des Stadtpolizeikommandos Brigittenau kontrollierten einen 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen, da er in der Alkoholverbotszone am Praterstern ein alkoholisches Getränk konsumierte. Die Polizisten konnten feststellen, dass gegen den Mann eine aufrechte Festnahmeanordnung des Landesgerichts Wiens besteht. Er wird verdächtigt, im Mai 2018 eine Vergewaltigung begangen zu haben. Der 50-Jährige wurde in eine Justizanstalt gebracht.

Ort: 2., Praterstern
Zeit: 01.05.2021, 13:20 Uhr

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