Viel zu schnell: Raserpaket 2021
Seit der Kinofilm-Reihe „Fast and the Furious“ sind schnelle Autos und wilde Actionfiguren der Hit. Aber wie sieht es im echten Leben aus, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer die Straßen unsicher machen? Strenger gegen illegale Straßenrennen vorzugehen, war der Anlass der Gesetzesnovelle Raserpaket 2021, die mit 1. September 2021 in Kraft trat.Rasen nicht erlaubt141 km/h statt 50 km/h im Ortsgebiet und 174 km/h statt 80 km/h auf der Stadtautobahn, mindestens 514 Anzeigen wegen Schnellfahrens – das ist die Bilanz einer Schwerpunktaktion der Landesverkehrsabteilung, die seit Inkrafttreten der Novelle erzielt wurde.Von Jänner bis Ende August 2021 erfolgten insgesamt:7552 Anzeigen wegen Schnellfahren,401 Lärmmessungen wegen möglicherweise zu lauten Kraftfahrzeugen und247 Kennzeichenabnahmen.“Es ist alles legal“Illegale Straßenrennen werden über WhatsApp oder Messanger von den sogenannten „Posern“ ausgemacht. „Autoposer“ wollen mit ihren Fahrzeugen auffallen. Sie fahren viel zu schnell und gefährden dadurch andere Personen. Die Autoteile sind nicht genehmigt und werden auf diversen Seiten im Internet gekauft. Dadurch sind die Fahrzeuge viel zu laut, haben zu wenig Bodenfreiheit, der Lenkradius ist eingeschränkt und die Bremsfähigkeit ist vermindert.Illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ geführt. Die Strafen dafür sind hoch. Sechs Monate Entziehung des Führerscheins, spätestens im Wiederholungsfall folgt eine verkehrspsychologische Untersuchung.Schnellfahren wird bestraftBei stark überhöhter Geschwindigkeit wird der Strafrahmen von 2180 Euro auf 5000 Euro erhöht. Wer mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen fährt, muss mit einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat rechnen. Im Wiederholungsfall bis zu drei Monate. Überschreitungen von mindestens 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h auf Freilandstraßen zählen als Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Führerschein wird sechs Monate entzogen und die fahrzeuglenkende Person zur Nachschulung geschickt. Die Übertretung wird im Führerscheinregister eingetragen und erlischt erst nach vier Jahren.Im Raserpaket wurde auch die Beschlagnahme der Fahrzeuge diskutiert, wobei die Details dazu noch offen sind und in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden.