Sachverhalt: Eine für heute geplante Versammlung, die für fünf Teilnehmer angezeigt worden war, wurde behördlich untersagt. Grund der kurzfristigen Untersagung ist die Prognoseentscheidung, dass aufgrund der seitens des Anzeigers durchgeführten, öffentlichkeitswirksamen Medienkampagne und dementsprechenden Berichten in Massenmedien davon auszugehen ist, dass es zu einem Zustrom eines Vielfachen der angegebenen Teilnehmerzahl kommen wird. Es besteht die konkrete Sorge, dass es für den dafür verantwortlichen Versammlungsleiter nicht möglich sein wird, die notwendigen und vorweg festgelegten Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die gegebene Ansteckungsgefahr durchzusetzen. Bei jeder einzelnen angezeigten Versammlung hat die Behörde die Versammlungsfreiheit und die Gefährdung des öffentlichen Wohls (Ausbreitung einer auch tödlich verlaufenden Krankheit) durch die Abhaltung der Versammlung gegeneinander abwägen. Die bisher erlassenen Gesetze und Verordnungen zeigen, dass der Vermeidung von Menschenansammlungen, dem Einhalten von Abständen zwischen Personen und dem Mund- und Nasenschutz höchste Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie einzuräumen ist. Mit steigender Personenanzahl an einem Ort steigt aus gesundheitsbehördlicher Sicht das Infektionsrisiko deutlich, da die Teilnahme auch nur einer infizierten Person wahrscheinlicher und damit eine gefährliche Infektionskette eröffnet wird. Versammlungsverantwortliche müssen gegenüber den Versammlungsbehörden somit nachvollziehbar darlegen, mit welchen Vorbeugungsmaßnahmen sie der Gefahr der Entstehung einer Infektionskette und somit der Gefahr der Verbreitung entgegenwirken werden.
Ort: 01., Albertinaplatz
Zeit: 24.04.2020, 15:00 Uhr