Verlautbarung der Schutzzone in Wien Wieden
Verlautbarung der Schutzzone in Wien Wieden Presseaussendung der Polizei WienVerlautbarung der Schutzzone in Wien WiedenMit Verordnung der Landespolizeidirektion Wien werden das in Wien 4., Karlsplatz 14 im Resselpark gelegene Gebäude, in welchem sich die Evangelische Private Volksschule und die Evangelische Kooperative Mittelschule befinden, und der nächst dem Johannes Brahms Denkmal befindliche Spielplatz mit Ballkäfig sowie die in der Verordnung beschriebenen umliegenden Bereiche gem. § 36a des Sicherheitspolizeigesetz zur Schutzzone erklärt. Die Schutzzone gilt ab 07.01.2014 von 00.00 bis 24.00 Uhr sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen und tritt, sofern nicht zwischenzeitlich wegen Wegfalls der Gefährdungslage eine Aufhebung durch die Landespolizeidirektion Wien erfolgt, mit Ablauf des 11.04.2014 außer Kraft. Die Erklärung zur Schutzzone erfolgt wegen der in den Bereichen, die in den Verordnungen beschriebenen sind, bestehenden Bedrohung von Minderjährigen durch die Begehung von – nicht notwendiger Weise unmittelbar gegen sie gerichteten – strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz. Übertretungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe geahndet.Presseaussendung vom 03.01.2014, 11:13 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück