Verkehrsrowdy angehalten Wien-Gürtel: Verkehrsrowdy als WiederholungstäterBereits am 23. Mai 2016 um 23.00 Uhr hielten Beamte der Polizeiinspektion Westbahnhof einen 24-jährigen Mann zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle an, da er eine Ampel bei Gelblicht übersetzte. Der Lenker zeigte sich völlig unkooperativ, aggressiv, verweigerte jegliche Zusammenarbeit, beschimpfte massiv die Beamten und filmte und veröffentlichte die gesamte Amtshandlung. Da die Anhaltung direkt vor einer Rettungsausfahrt durchgeführt wurde, verhielten sich die Beamten deeskalierend, notierten sich die begangenen Übertretungen, zeigten den 24-Jährigen mehrfach an und ließen ihn weiterfahren. Am 25. Mai 2016 um 17.30 Uhr wurden Polizisten erneut auf den Lenker aufmerksam, da er im Bereich des Sechshauser Gürtels abermals mehrere Verwaltungsübertretungen beging. Der 24-Jährige wurde angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Er zeigte sich wieder uneinsichtig und unkooperativ. Erst nachdem die Polizisten dem Mann mehrfach die rechtliche Lage erklärten, wirkte er an der Amtshandlung mit. Ein durchgeführter Alko-Vortest verlief negativ. Im Zuge der Personskontrolle konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte wegen offener Verkehrsstrafen von mehreren hundert Euro bereits gesucht wurde. Da es sich bei dem hochpreisigen Fahrzeug nicht um sein eigenes handelte und der 24-Jährige auch keinen Zulassungsschein vorweisen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, der Pkw vorläufig sichergestellt und abgeschleppt. Eine Durchsuchung des Fahrzeuges verlief negativ. Der Lenker und sein Beifahrer mussten ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Gegen den Zulassungsbesitzer und gegen den 24-jährigen Lenker wurden insgesamt 31 Anzeigen gelegt. 20 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz4 Anzeigen nach dem Wiener Landes Sicherheitsgesetz3 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung2 Anzeigen nach dem Führerscheingesetz und je eine Anzeige nach dem Sicherheitspolizeigesetz der Wiener Reinhalteverordnung und dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung. Da der 24-jährige Lenker auch bereits im Video vom 23. Mai 2016 ankündigte die Amtshandlung zu veröffentlichen und sich die Aufnahme via sozialer Netzwerke bereits stark verbreitete, wurde das Video als Beweismittel sichergestellt. Strafrechtliche Schritte seitens der Beamten bzw. der Behörde werden überprüft.Presseaussendung vom 27.05.2016, 11:45 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück
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