Todesfall durch Fremdverschulden

Todesfall durch Fremdverschulden Frau stirbt an schweren Kopfverletzungen – Lebensgefährte festgenommenAm 07.07.2017 wurden gegen 18:50 Uhr Polizei und Rettung wegen einer schwer verletzten Frau in eine Wohnung in die Märzstraße (15. Bezirk) gerufen. In der Küche der ggst. Wohnung fanden die Beamten eine Frau (vermutlich 37 – Identität steht noch nicht fest) mit schweren Kopfverletzungen bewusstlos am Boden liegend vor. Der in der Wohnung anwesende alkoholisierte 45-jährige Lebensgefährte der Verletzten – er hatte den Notruf getätigt – gab an, die Frau sei aufgrund ihrer schweren Alkoholisierung zu Sturz gekommen. Die 37-Jährige erlag am 10.07.2017 im Spital ihren Verletzungen. Bei einer Obduktion stellte sich heraus, dass der Körper der Frau zahlreiche Verletzungen, u.a. Würgemale, aufwies, die nicht von einem Sturz stammten. Da der Verdacht eines Fremdverschuldens im Raum stand, übernahm das Landeskriminalamt Wien die weiteren Ermittlungen. Hierbei konnte eine Zeugin ausgeforscht werden, die den Lebensgefährten der Verstorbenen belastete. Die Staatsanwaltschaft Wien erließ in Folge eine Festnahmeanordnung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 87 StGB) gegen den 45-Jährigen, welche am 18.07.2017 in den Vormittagsstunden an der Wohnadresse des Beschuldigten durchgeführt wurde. Bei der Vernehmung blieb der Mann zuerst bei seiner Version eines Unfalles, danach verweigerte er die Aussage. Der 45-Jährige wurde in eine Justizanstalt gebracht, wo die Verhängung der Untersuchungshaft vom Gericht geprüft wird. Inwieweit der Fall eventuell als Mord nach § 75 StGB zu behandeln ist steht noch nicht fest.Presseaussendung vom 19.07.2017, 13:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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