Da der 42-Jährige gemeinsam mit Frau und Kind in der nur etwa 50 Quadratmeter großen Gemeindewohnung lebt, war es naheliegend, dass nicht weitere sechs Personen in derselben Wohnung wohnen können. Auch konnten in der Wohnung von diesen Personen keinerlei persönliche Gegenstände vorgefunden werden, was den Verdacht bestätigte.Schließlich gab der Wohnungsmieter zu, Scheinmeldungen vorgenommen und dafür monatlich 150 Euro pro Person erhalten zu haben. Zusätzlich stellte er monatliche Mietbestätigungen aus, die für die Behörde benötigt wurden. Mithilfe dieser Bestätigungen konnten die sechs Tatverdächtigen höhere Sozialleistungen aus der Grundversorgung sowie aus der Mindestsicherung erhalten, wobei der öffentlichen Hand ein Schaden in Gesamthöhe von 61.528,52 Euro entstand.Alle Beschuldigten wurden einvernommen und gaben sehr unterschiedliche Aussagen zu Protokoll. Nur eine der sechs Scheingemeldeten zeigte sich zu den Vorwürfen geständig und gab zu, in der Absicht gehandelt zu haben, mehr Sozialleistungen zu erhalten. Alle Genannten wurden wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt.
Ort: Sachverhalt: Bereits im Dezember 2018 kam es zu einer Kontrolle an einer Wohnadresse, wobei der Verdacht entstand, dass mehrere Personen dort Scheinmeldungen haben. Es folgten umfassende Erhebungen und Ermittlungen, woraufhin sich herausstellte, dass der 42-jährige Wohnungsmieter (Stbg.: Österreich) für sechs Personen Scheinmeldungen vorgenommen hatte (drei Frauen im Alter von 35, 41 und 42 Jahren sowie drei Männer im Alter von 21, 22 und 29 Jahren, alle sechs Personen sind somalische Staatsbürger).
Zeit: Sozialleistungsbetrug – Schadenshöhe 61.528,52 Euro