Sicherheits-Tipps der Wiener Polizei im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester
Sicherheits-Tipps der Wiener Polizei im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester Presseaussendung der Polizei WienSicherheits-Tipps der Wiener Polizei im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu SilvesterZum Jahreswechsel werden im gesamten Wiener Stadtgebiet erfahrungsgemäß Knallkörper, Feuerwerksraketen und andere pyrotechnische Sätze gezündet. Die Verwendung der meisten dieser Gegenstände (ab Kategorie F2) ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Neben der polizeilichen Anzeige drohen durch unsachgemäßen Umgang mit teilweise minderwertigen Produkten schwere Verletzungen bzw. Lebensgefahr. Aber auch im regulären Handel dürften hohe Stückzahlen an hochgradig gefährlichen und unzulässigen pyrotechnischen Knallkörpern im Umlauf seien. Fachhändler haben in gutem Glauben täuschend echt aussehende, jedoch illegal produzierte Waren, gekauft. Darüber hinaus ist allein die Verwendung derartiger Gegenständen ohne Prüfzeichen (CE-Kennzeichen) verboten. Wer zu Silvester im Wiener Ortsgebiet auf Pyrotechnik nicht verzichten will, muss sich laut Gesetz auf Gegenstände der Kategorie F1 beschränken. Diese Kategorie beinhaltet beispielsweise Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen – also Erzeugnisse mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel. Erhältlich sind diese Gegenstände ab 12 Jahren. Alle anderen pyrotechnischen Sätze – insbesondere Silvesterraketen, Knallfrösche, Schweizerkracher, Feuerräder etc. – dürfen im Stadtgebiet nicht gezündet werden. Die Polizei wird ausnahmslos alle Personen, die sich an diese Regelung nicht halten, zur Anzeige bringen und die betroffenen Gegenstände sicherstellen. Dies dient vor allem dem Schutz der Bevölkerung.Denn der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik im alkoholisierten Zustand führt alljährlich zu teilweise schweren Verletzungen oder sogar zu Todesfällen. Insbesondere im Ausland erworbene, minderwertige Knallkörper ohne dem CE-Kennzeichen sind oft unberechenbar und deshalb als extrem gefährlich einzustufen. Der Besitz dieser unsachgemäß hergestellten Gegenstände ist in Österreich grundsätzlich verboten und mit Strafe bedroht. Weiterführende Informationen zu Pyrotechnik finden Sie in den Online-Präventionstipps des Bundeskriminalamtes.Presseaussendung vom 30.12.2014, 10:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück