Sicher Einkaufen trotz COVID 19

Mit 14. April 2020 haben Handwerksbetriebe und kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren wieder geöffnet. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Maximale Verkaufsfläche von 400m² • Höchstens 1 Kunde pro 20 m² • Einlasskontrollen zur Sicherstellung der Kapazitätsgrenze• Angelegter Nasen-Mund-Schutz sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter• Regelmäßiges DesinfizierenBau- und Gartenmärkte haben ebenfalls ab 14. April 2020 wieder geöffnet, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die anderen oben angeführten Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.Auch Kfz-Werkstätten und an Tankstellen angeschlossene Waschstraßen/Waschanlagen haben unter Einhaltung der vorgegebenen Auflagen wieder geöffnet.Der Sicherheitsabstand von einem Meter ist stets einzuhalten, sowohl in den Geschäftslokalen selbst, als auch auf deren Parkplätzen und in den Garagen.Die zusätzlichen Hygieneregeln für die Supermärkte und Drogerien gelten seit dem 6. April. Ab heute ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen offenen Geschäften, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Fahrgemeinschaften (von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) verpflichtend.Weil es sich bei den Mund-Nasen-Schutz Masken um Mangelware handelt, werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, sorgsam damit umzugehen. So kann die MNS Maske nach gutem Trocknen wiederverwendet werden. Auch ein selbst mitgebrachter Einwegschutz oder eine selbst hergestellte MNS Maske dürfen benutzt werden. Für Kinder ist ein Schutz des Mundes und der Nase ebenfalls empfohlen, allerdings nur wenn dieser toleriert wird. Größere Kinder können spielerisch an die MNS Maske gewöhnt werden. Sollten kleine Kinder den Schutz nicht annehmen, weil sie sich zum Beispiel ständig ins Gesicht greifen, wird davon abgeraten.Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.Bei Betrieben des Gastgewerbes dürfen vorbestellte Speisen abgeholt werden, wenn gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.Eine Konsumation vor Ort ist verboten.Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums:

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