Sicher am Schulweg
Jausenbox, Trinkflasche und Hefte sind in die Schultaschen gepackt, die Schultüten voll mit Stiften, Linealen und Süßigkeiten. In Wien, Niederösterreich und Burgenland beginnt für viele Kinder am 6. September 2021 der Schulstart. Besonders für Schulneulinge kann der Schulweg viel Unsicherheit bringen.Kinder die Angst nehmenErwachsene schätzen Gefahren viel schneller ein und handeln entsprechend rascher. Kinder hingegen leben in einer eigenen Welt und nehmen Gefahren anders wahr. Auch wenn die Zeit knapp ist, ist es wichtig, den Kindern eine sichere Möglichkeit zum Überqueren der Straße zu geben. Zu den sicheren Wegen zählen Schutzwege, Überwege mit Ampelregelung, Mittelinsel sowie Sicherung durch Polizisten und Schülerlotsen. Kinder drehen ihren Kopf nur reflexartig zur Seite, bevor sie die Fahrbahn überqueren. Erst links, rechts und wieder links. Kinder daher bewusst in allen Richtungen nach Fahrzeugen Ausschau halten lassen.Richtig gekleidetDamit Kinder für andere im Straßenverkehr teilnehmende Personen sichtbar sind, werden Reflektoren und Pendelblitze auf Kleidung, Rucksäcke und Schultaschen angebracht. Besonders in der Morgendämmerung können solche Reflektoren Leben retten. Im Jahr 2020 waren im 1. Quartal 15 Schulkinder im Alter von sechs bis 15 Jahren in Unfällen verwickelt, 17 Schulkinder von sechs bis 15 Jahren verletzt. Im 1. Quartal des Jahres 2021 beläuft sich die Zahl für diese Altersgruppe bei drei Unfällen und vier verletzte Kinder (Quelle: Statistik Austria, Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2017 bis 2021).Kein Vertrauensgrundsatz bei KindernDie Schulglocke läutet, die Türen springen auf und zahlreiche Schülerinnen und Schüler strömen aus dem Schulgebäude. Lachend mit den Freunden unterwegs, wird nicht mehr auf das Straßengeschehen geachtet. Fahrzeuglenkende Personen müssen stets wachsam sein. Bei Kindergärten, Schulen, Sport- und Spielplätzen ist das Tempo zu reduzieren und wachsam zu fahren, damit bei Gefahrenquellen sofort angehalten werden kann. Vor Schutzwegen ist immer anzuhalten, um einer Person das unbehinderte und ungefährliche Überqueren zu ermöglichen. Wird der Schutzweg jedoch behindert, zählt dies zu einem Vormerkdelikt im Führerschein und droht eine Geldstrafe von 72 Euro bis 2.180 Euro.