Sachverhalt: Polizisten wurden im Rahmen ihres Streifendienstes auf einen gestürzten Radfahrer aufmerksam. Laut einen Zeugen, soll der 72-Jährige aus eigenem zu Sturz gekommen sein. Der Mann war nicht ansprechbar und hatte offensichtliche Kopfverletzungen. Die Beamten leisteten umgehend Erste Hilfe. Ein Polizist (ausgebildeter Notfallsanitäter) erkannte die absinkenden Vitalwerte und begann mit den Reanimationsmaßnahmen, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Der Mann konnte stabilisiert werden, wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch weiterversorgt und in ein Krankenhaus gebracht.1×1 der Ersten HilfeRechtzeitige Erste Hilfe kann für das Überleben einer Person ausschlaggebend sein. Um im Falle des Falles richtig handeln können, sind einige wenige Grundkenntnisse wichtig. Je besser informiert Sie sind, umso geringer ist die Scheu zu helfen. Das Mindeste, das jeder an Erster Hilfe leisten kann, ist den Notruf (144 Rettung, 133 Polizei) abzusetzen. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und beantworten Sie die Fragen am Telefon so genau wie möglich. In jedem Fall gilt: der einzige Fehler, den Sie tun können, ist nichts zu tun.Nähere Informationen dazu – www.gesundheit.gv.at
Ort: 1., Karlsplatz
Zeit: 28.04.2021, 14:00 Uhr