Polizeiliche Maßnahmen rund um den Wiener Akademikerball am 30. Jänner 2015

Polizeiliche Maßnahmen rund um den Wiener Akademikerball am 30. Jänner 2015 Presseaussendung der Polizei WienPolizeiliche Maßnahmen rund um den Wiener Akademikerball am 30. Jänner 2015Teil 1Anlässlich des am 30. Jänner 2015 stattfindenden Balls der Wiener Akademiker in der Hofburg ist auf Grund zahlreicher Versammlungen mit Verkehrsbeeinträchtigungen ab 16.00 Uhr im gesamten innerstädtischen Bereich zu rechnen. Auf Abschnitten der Wiener Ringstraße, der Landesgerichtsstraße, dem Raum zwischen Schwarzenbergplatz und Karlsplatz, sowie die Bereiche Schottengasse/Freyung bzw. Josef Meinrad Platz/Löwelstraße muss auch mit Umleitungen des Individualverkehrs gerechnet werden. Die Wiener Polizei empfiehlt ab 16.00 Uhr den gesamten innerstädtischen Bereich großräumig zu umfahren. Auch die Benützer öffentlicher Verkehrsmittel müssen mit Einschränkungen im innerstädtischen Bereich rechnen. Buslinien und Straßenbahnlinien im 1. Bezirk werden eingestellt bzw. umgeleitet. Bislang wurden 20 Kundgebungen bei der Landespolizeidirektion Wien angezeigt, davon 16 Standkundgebungen und 4 Versammlungsmärsche. Die Wiener Polizei musste 6 Versammlungen untersagen. Vier mussten untersagt werden, da sie innerhalb des kundgemachten Platzverbots stattgefunden hätten. Die beiden angezeigten Versammlungen zum Thema: „Für ein Ende der Gewalt – den Akademikerball unmöglich machen!“ wurden ebenfalls untersagt. Nach den durchgeführten Erhebungen der Landespolizeidirektion Wien konnte die Anmelderin dieser Versammlung als Teil des Bündnisses „NoWKR“ identifiziert werden. Seitens des Bündnisses wurde schon im Vorfeld offen ein Bekenntnis zu Militanz auf der Straße abgelegt. Gewalt als Form des legitimen Widerstands wurde dabei nicht ausgeschlossen. Aufrufe zum gewaltsamen Verhindern einer bewilligten Veranstaltung sowie zu Gewaltanwendung gegen Einrichtungen der kapitalistischen Gesellschaft und der staatlichen Obrigkeit laufen nach ihrem Zweck den Strafgesetzen zuwider und stellen einen zwingenden Untersagungsgrund dar. Darüber hinaus ist mit Recht zu befürchten, dass die Abhaltung der Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährden würde.Presseaussendung vom 29.01.2015, 12:13 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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