Sachverhalt: Am 23. Mai ist es um 00.15 Uhr zu einem unterstützenden Einsatz des Polizeihubschraubers „Libelle FLIR“ in Schwechat gekommen. Während des Fluges zum Einsatzort wurde die Besatzung des Helikopters (Pilot, Co-Pilot und FLIR-Operator) um ca. 00.30 Uhr aus dem Gebiet Wien-Simmering erstmalig von einem grünen Laserpointer geblendet, wobei es zu einer Zerstreuung des Laser-Lichtes über die Cockpitscheibe in den Innenraum des Hubschraubers kam. Die Crew musste gezielte Ausweichmanöver setzen um eine direkte Blendung zu unterbinden. Da es immer wieder zu erneuten Blendungen gekommen ist, brachen die Beamten den Zuflug nach Schwechat ab und verständigten die örtlich zuständigen Polizeibeamten. Die Laserattacken konnten einem Balkon in einem Wohnbau in Wien-Simmering, Am Hofgartl, zugeordnet werden. Auf Grund der nachdrücklich geführten Ermittlungen in dem Wohngebiet (Zeugenbefragungen, Beobachtungen, Nachforschungen) ist es den Beamten des Stadtpolizeikommandos Simmering in kurzer Zeit gelungen, einen 52-jährigen Mann (österreichischer Staatsbürger) auszuforschen. Nach anfänglichem Leugnen gab der Mann zu, den Polizeihubschrauber mehrfach geblendet zu haben. Er konnte keinen Grund für seine Tat nennen. Der Mann wurde zur sofortigen Vernehmung auf die Polizeiinspektion Kaiser-Ebersdorfer Straße gebracht. Er wurde wegen der vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt zur Anzeige gebracht. Es wurden keine Personen verletzt.Hintergrund:• Täter, welche vorsätzlich ein Luftfahrzeug mittels Laser odgl. blenden und dadurch eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt herbeiführen begehen eine Straftat gem. §186 Strafgesetzbuch. Die Strafdrohung bei diesem Delikt reicht, je nach herbeigeführtem Schaden, von einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.• Immer wieder kommt es, vor allem über dem Wiener Stadtgebiet, zu derartigen Laserblendungen. Dabei sind sich die Täter meist nicht bewusst, welche weitreichenden Auswirkungen dies haben kann. Durch diese Laser-Attacken kann es zu gesundheitlichen Schäden für die Geblendeten kommen. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum Absturz eines Luftfahrzeuges führen, sollten der Pilot bzw. die Piloten nicht mehr im Stande sein das Luftfahrzeug zu steuern. Bei einem derartigen Unfall bestünde nicht nur für die Insassen massive Lebensgefahr, auch Personen am Boden wären entsprechend gefährdet.
Ort: 11., Wien-Simmering
Zeit: 23.05.2020, 00.15 Uhr