Ein Zeuge verständigte am 25. September 2019 um ca. 21.15 Uhr die Polizei, da er das Licht einer Taschenlampe am gesperrten Flakturm im Augarten sehen konnte. Da das Betreten des Turms auf Grund von Baufälligkeit explizit verboten und gefährlich ist, wurde für eine etwaige Erste Hilfe Leistung ein Polizei-Hubschrauber angefordert. Drei Personen befanden sich am Dach des Turms und verließen das Gebäude nach polizeilicher Aufforderung freiwillig. Sie gaben an, dass sie Fotos vom Dach aus machen wollten. Der Einsatz des Polizeihubschraubers wird dem Mann (24) und den beiden Frauen (22 und 23 Jahre alt) verrechnet.§ 92a SPG – Kostenersatzpflicht(1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, weil er sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird, zu leisten.
Ort: 2., Augarten
Zeit: 25.09.2019, 21.15 Uhr