Parteienverkehr
Bürgerinnen und Bürger werden ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.VERKEHRSAMT:Es entfällt der Führerscheinaustausch ausländischer Führerscheine (EWR und Nicht-EWR) sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten.Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakte werden weitergeführt.Begleitpersonen müssen vor dem Amtsgebäude warten.ACHTUNG!!!: Donnerstag Nachmittag entfällt der Parteienverkehr zur Gänze!POLIZEIKOMMISSARIATE:- Strafregisterauskünfte und waffenrechtliche Urkunden: Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.- Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.- Anträge auf Akteneinsicht sind elektronisch einzubringen.- Foto-Erfassung für die E-Card: Bis auf Weiteres ist die Erfassung von E-Card-Fotos ausgesetzt. Arztbesuche sind für die Dauer dieser Maßnahme mit der alten E-Card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich.Die Erreichbarkeiten der PK finden Sie auf:https://www.polizei.gv.at/wien/lpd/dst/dienststellen.aspxVEREINSWESEN:Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt. Vorsprachen nur in Ausnahmefällen.LPD-W-SVA-3-Vereins-Versamml-Medienr-Angel@polizei.gv.atWAFFENWESEN:Ladungen werden bis auf Weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden schriftlich geführt. Bis auf Weiteres werden die Überprüfungen der Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt.LPD-W-SVA-4-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.atFREMDENPOLIZEI:Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie findet aktuell im Visabereich kein Parteienverkehr und keine Visaausstellung mehr statt. Den Betroffenen erwachsen keinerlei behördliche Nachteile, wenn die Ausreise aus Österreich faktisch unmöglich ist. Es drohen keine Konsequenzen im nachfolgenden Verfahren, da den betroffenen Personen kein Verschulden an der Nichtausreise trifft.