Neuregelung des Parteienverkehrs

Auf Grund der aktuellen Corona-Risikobewertung gelten ab sofort folgende Regelungen für den Parteienverkehr in den Dienststellen der Landespolizeidirektion Wien:• Der Parteienverkehr soll hauptsächlich über die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln (via Telefon, Videoeinvernahmen etc.) durchgeführt werden.• Parteien werden gebeten, in dringenden oder unverschiebbaren Fällen telefonisch oder elektronisch bei den Dienststellen voranzumelden.• Beim Betreten der Dienststellen und in allen Begegnungszonen (Gang/Liftbereiche) gilt eine Mundnasenschutz-Trageverpflichtung.• Parteien werden um Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände im Zugangs- und Wartebereich sowie bei Amtshandlung gebeten.

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