Die Arbeit der Polizei hat selten mit den Sonnenseiten des Lebens zu tun. Ein ganz besonders heikles Aufgabengebiet betreuen allerdings die Kollegen vom LKA Ermittlungsbereich 03 – Sexualdelikte.Es ist noch nicht lange her, da bekamen die Ermittler gegen Kinderpornografie österreichweit bessere Unterstützung durch eine neue Erkennungssoftware. Der Chef des Wiener Ermittlungsbereiches für Sexualdelikte ist sichtlich froh über diese Neuerung, die den Arbeitsalltag der Kollegen extrem erleichtert. Denn gerade in diesem hochsensiblen Bereich sind schnelles Auffinden des Materials, Auswerten und Handeln gefragt. Da Täter ihr widerwärtiges Material häufig über das Darknet verbreiten, ist das Auffinden von Fotos oder Videos meist eine große Herausforderung. Die Software, die seit etwas weniger als einem Jahr im Betrieb ist, setzt nicht nur hier an, indem sie das entsprechende Material schneller meldet, sondern sie „zerlegt“ auch Videos in Einzelbilder und wandelt Fotomaterial in PDF-Dokumente um. Damit ermöglicht sie ein schnelleres Durchsehen und Analysieren des Materials sowie ein schnelleres Versenden an die zuständige Staatsanwaltschaft. Aufgrund der damit entstandenen Zeitersparnis kann darüber hinaus der Tatzeitraum, in dem das Bildmaterial aufgenommen wurde, genauer eingegrenzt werden. Da die Ermittler zusätzlich ein neues Speicherprogramm bekamen, ist außerdem eine längere Speicherung der Bilder möglich, etwa für den Fall, dass ein Gerichtsprozess länger als ursprünglich geplant andauert.Organisatorisch gehört der Ermittlungsbereich zum Landeskriminalamt. Die insgesamt derzeit 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in sieben Gruppen aufgeteilt von denen sich die Gruppen S1 und S2 im zentralen Ermittlungsdienst befinden. Die Gruppe S1 befasst sich mit Serientätern von Sexualdelikten sowie mit Sexualstraftaten bei denen der Täter in einem Autoritätsverhältnis zum Opfer stand. Das Aufgabengebiet der Gruppe S2 umfasst alle Formen von sexuellem Missbrauch an Unmündigen. Besonders stark liegt der Fokus allerdings auf dem Bereich der Kinderpornographie und dem Phänomen des „Grooming“, also dem Anlocken von Minderjährigen mit falschen Versprechungen zum Zweck von sexuellen Handlungen. Die übrigen fünf Gruppen arbeiten in den Außenstellen des Landeskriminalamtes. Keine Aufgabe des Ermittlungsbereiches 03 ist die illegale Prostitution, für die eine eigene Gruppe im Ermittlungsbereich 10 – Prostitution besteht.Wir wünschen den Kollegen weiterhin viel Erfolg bei ihren Ermittlungen.
admin
in Wien
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