Mehr als EIN Beruf

Neben dem uniformierten Streifendienst sind die Polizistinnen und Polizisten der Wiener Polizei in vielen weiteren Arbeitsbereichen tätig. In den kommenden Monaten möchten wir einige dieser Tätigkeiten vorstellen und so einen kurzen Einblick in die facettenreiche Arbeit der Wiener Polizei bieten.In diesem Monat haben wir die Tätigkeit der PI-Ermittler/innen (Polizeiinspektions-Ermittler/innen) unter die Lupe genommen und zu diesem Anlass einen Kollegen der Polizeiinspektion Storchengasse im 15. Bezirk bei der Arbeit besucht.Der engagierte Ermittler Revierinspektor Johannes P. empfängt uns im Eingangsbereich der Polizeiinspektion Storchengasse und führt uns in die Ermittlungs- und Vernehmungsräumlichkeiten in den ersten Stock. Auf seinem Schreibtisch türmen sich massig Akte. Kollege P. erzählt, dass er seit 3,5 Jahren, als einer von vier Ermittlern, in der Polizeiinspektion tätig ist und auch an diesem Tag sehr viel Erhebungsarbeit auf ihn wartet.In jeder Polizeiinspektion in Wien sind PI-Ermittler/innen für die Bearbeitung und Ermittlung strafrechtlicher Delikte zuständig. Sollte die Tat durch einen unbekannten Täter begangen worden sein, ist es die Aufgabe der Bediensteten die Tat aufzuklären und den Beschuldigten auszuforschen. Zu diesem Zweck sind Zeugen- und Verdächtigeneinvernahmen notwendig, welche laut Revierinspektor P. oftmals sehr umfangreich sein können. Sollte ein Beschuldigter namentlich bekannt sein, so besteht die weitere Aufgabe darin, so viele Beweise als möglich zusammenzutragen, um dem Beschuldigten die Tat bestenfalls nachweisen zu können und diesen im Anschluss einzuvernehmen.Neben Tagdiensten, versieht Revierinspektor P. auch Nachtdienste im sogenannten „Haftjournal-Dienst“. Hier ist er für die weiterführende Bearbeitung strafrechtlicher Festnahmen im gesamten Stadtpolizeikommando Fünfhaus zuständig. So trägt er nach Kenntnis einer strafrechtlichen Festnahme alle Beweismittel zusammen, führt die Beschuldigteneinvernahme durch, nimmt unter Umständen Fingerabdrücke und DNA-Abriebe ab und stellt den Kontakt zur Staatsanwaltschaft her.Jene strafrechtlichen Delikte, die nicht in das Tätigkeitsfeld eines Landes- oder Bundeskriminalamtes fallen, werden größtenteils von den PI-Ermittler/innen bearbeitet. So ermitteln sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Zu den Aufgaben gehören daher unter anderem die Ausforschung eines Täters nach einer Körperverletzung, die Einvernahmen von einem Beschuldigten nach gefährlicher Drohung oder die Festnahme einer Person nach einer Festnahmeanordnung wegen gewerbsmäßigem Diebstahl. Da die Bediensteten mit den unterschiedlichsten Strafrechtsdelikten in Berührung kommen, ist ein breitgefächertes Fachwissen unerlässlich.Zum Abschluss haben wir Herrn Revierinspektor P. zwei Fragen gestellt:Was war bislang Ihr größtes Erfolgserlebnis als PI-Ermittler?Mein größtes Erfolgserlebnis erfuhr ich bei meinem allerersten Fall als PI-Ermittler. Damals wurde ein Mann von einem anderen Mann schwer am Kopf verletzt. Ich hatte kaum Hinweise auf den Täter. Ich fing daraufhin an im Internet zu recherchieren, da sich die Männer über eine Internet-Plattform kennen lernten. Tatsächlich fand ich ein Profil eines Mannes, das auf den Täter passte. Das Opfer bestätigte mir, dass es sich bei dem Mann auf dem Profilbild um den Täter handelt. Da dieser aber einen falschen Namen verwendete, wusste ich noch nicht die Identität des Täters. Auf einem seiner Fotos war ein Teil eines Kennzeichens zu sehen. Dies war mein nächster Hinweis. Zu guter Letzt hatte ich ein wenig Glück: Ich streifte in den Nachtdiensten im 15. Bezirk und hielt Ausschau. In einer Nacht konnte ich den Täter in seinem Fahrzeug dann tatsächlich auf der Straße antreffen und festnehmen.Was begeistert Sie an Ihrer Tätigkeit am meisten?Der Kriminalbereich hat mich schon immer interessiert und ich bin sehr zufrieden, dass ich heute in diesem Bereich tätig sein kann. Mir gefällt besonders, dass ich mich nicht auf einen bestimmten Deliktsbereich spezialisieren muss, sondern in einem weiten Spektrum an Strafrechtsdelikten arbeiten darf.

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