Kundgebungen Wien-Innere Stadt: Zwei angezeigte Versammlungen und erstmalige Anwendung eines Schutzbereiches gemäß § 7a des VersammlungsgesetzesDie Freiheitliche Partei Österreichs hat eine Kundgebung im Bereich des Parlaments ange-meldet. Eine zu einem späteren Zeitpunkt angemeldete Gegenversammlung in diesem Bereich wurde untersagt. Stattdessen wurde nun eine Gegenkundgebung am Josef-Meinrad-Platz von der Behörde bewilligt.Um das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, wurde gemäß dem Versammlungsgesetz ein Schutzbereich von 150 Metern rund um die FPÖ-Kundgebung festgelegt. Die Wiener Polizei sichert die Aufrechterhaltung dieser Schutzzone, wodurch es rund um das Parlament und am Ring zu Verkehrsbehinderun-gen und vorübergehenden Straßensperren kommen kann.Presseaussendung vom 21.08.2017, 13:54 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück
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