Kennzeichenabnahmen – 230 Kennzeichenabnahmen durch die Landesverkehrsabteilung
Seit dem 1. Jänner 2019 wurden durch die Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei insgesamt 230 Kennzeichentafeln an Fahrzeugen, bei denen der Dieselpartikelfilter ausgebaut und durch Leerverrohrungen oder leere Gehäuse ersetzt wurden, abgenommen. Den Fahrzeugen wurde allesamt die Weiterfahrt untersagt und die Zulassungsbescheinigung wurde ebenfalls abgenommen.Ein Dieselpartikelfilter ist eine Einrichtung zur Reduzierung der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Vor allem der kohlenstoffhaltige Feinstaub gilt laut Experten schon lange als extrem gesundheitsschädlich.Moderne Dieselmotoren mit Common-Rail-Einspritzung sorgen zudem für immer feinere und damit lungengängigere Feinstpartikel. Diese extrem kleinen Partikel sind besonders gesundheitsschädigend und führen zu schwerwiegenden Atemwegserkrankungen, vor allem bei Kindern, älteren und bereits erkrankten Menschen.Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge werden seit ca. seit 2005 serienmäßig mit Dieselpartikelfiltern ausgestattet. Diese sind in der Lage, die Partikelmasse nahezu vollständig herauszufiltern.Im Internet agieren immer mehr Anbieter, die das physische Entfernen des Dieselpartikelfilters mit anschließender Installation eines Metallrohrs ohne Funktion anpreisen bzw. das Deaktivieren desselben in der Kfz-Software. Argumentiert wird mit der Kostenersparnis für den Fahrzeughalter. Er benötigt im Bedarfsfall keinen neuen Partikelfilter (ca. 2000.- Euro), das Fahrzeug verbraucht weniger Kraftstoff und hat eine weit höhere Motorleistung. Seit der letzten KFG (Kraftfahrgesetz) Novelle ist gem. § 33/6a KFG auch das Anbieten derartiger Manipulationen verboten. Der Ausbau – bzw. die Deaktivierung eines Abgasnachbehandlungssystems ist verboten und führt zur Aufhebung der Zulassung bzw. der Genehmigung des Kraftfahrzeuges. Laut Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung liegt jedenfalls Gefahr in Verzug vor.
Ort: Wiener Stadtgebiet
Zeit: Seit 01.01.2019