Information der Wiener Polizei

Information der Wiener Polizei Presseaussendung der Polizei WienDie Landespolizeidirektion Wien wird im Zusammenhang mit der von rechtskräftig verurteilten und aus dem Dienst entlassenen ehemaligen Polizisten angestrebten Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Bakary J. aus dem Jahre 2006 von verschiedenen Medien laufend um Stellungnahmen, Bekanntgabe von Aktendetails und Interviews mit damals ermittelnden Beamten ersucht.Dazu ist festzuhalten, dass sowohl das Strafverfahren als auch die Disziplinarverfahren längst rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweise, die ein anderes Urteil begründen könnten, obliegt den rechtskräftig Verurteilten. Sofern die Polizei vom Landesgericht nicht mit Ermittlungen beauftragt wird, liegt in diesem Stadium des Wiederaufnahmeverfahrens keine Zuständigkeit vor. Daher äußert sich die Landespolizeidirektion Wien auch nicht zu Spekulationen, die nunmehr (8 Jahre danach) Versäumnisse in der seinerzeitigen Ermittlungsarbeit oder der Aufbereitung von Beweismitteln glauben machen wollen.Landespolizeipräsident Pürstl zu Vorwürfen gegen die Dienstbehörde abschließend: „Theorien, wonach die Beamten unter Zusage milderer disziplinärer Ahndung zu Geständnissen im Strafverfahren bewegt worden sein sollen, scheinen weit hergeholt. Dass sich ein „unschuldiger“ Polizist – von der Dienstbehörde – wahrheitswidrig zu einem Geständnis der Folter hinreißen lassen sollte, klingt völlig unglaubwürdig. Ich bin überzeugt, dass die Folgen einer Verurteilung wegen eines Folterdeliktes wohl jedem Polizeibeamten von Anfang an klar sind“.Presseaussendung vom 13.11.2014, 12:52 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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