Im Jahr 2021 sprach die Wiener Polizei über 4.000 Betretungs- und Annäherungsverbote gegen gewaltbereite Menschen aus. Über 3.500 Gefährderinnen und Gefährder wurden weggewiesen*. Zu den Opfern zählen meist Frauen, Kinder und ältere Menschen. Die Gewalt passiert zum größten Teil zu Hause – an einem Ort, an dem sich die Personen eigentlich in Sicherheit wiegen sollten.Wer sind die Täterinnen und Täter?Gewaltbereite Menschen waren meist selbst Opfer von Gewalttaten. Sie haben bestimmte Verhaltensweisen und Muster erlernt, die sie oft nicht allein beenden können. Gespräche mit professionellen Fachexpertinnen und -experten von diversen Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen können dabei helfen, auf den richtigen Weg zu kommen. Die Einrichtungen bieten kostenlose Angebote an, die auch anonym genutzt werden können.Aufgabe der PolizeiNach einer häuslichen Gewalt spricht die Polizei ein Betretungsverbot gegen die Gefährderin oder den Gefährder aus. Die Person darf für zwei Wochen die Wohnung und den umliegenden Bereich von 100 Metern nicht betreten. Die Polizei darf auch die Person aus der Wohnung weisen, wenn sie diese nicht aus eigenem verlässt. Das Annäherungsverbot ist ortsunabhängig, sodass es dort gültig ist, wo sich die gefährdete Person aufhält.Der Schlüssel der Gefährderin oder des Gefährders wird von der Polizei abgenommen. Dringend benötigte Gegenstände können von der Person vor Ort mitgenommen werden. Werden zu einem späteren Zeitpunkt noch persönliche Sachen aus der Wohnung benötigt, können diese nur in Begleitung der Polizei abgeholt werden.Das Betretungs- und Annäherungsverbot wird in den zwei Wochen von der Polizei kontrolliert. Gefährderin oder Gefährder und gefährdete Person müssen sich an das Verbot halten. Bei Zuwiderhandeln wird eine Strafe verhängt.Im Notfall 133 wählenScheuen Sie sich nicht bei Gefahr die Polizei zu rufen. Das gilt auch für Zeugen und Personen, die mit gewaltbereiten Menschen Kontakt haben.*Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2021, Bundeskriminalamt
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