Gewaltschutz: Neue Maßnahmen

Die Zahlen häuslicher Gewalt steigen stets an. Doch wo liegen die Ursachen für diese Gewalt? Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bringt eine wichtige Maßnahme, um künftige Gewalttaten möglichst zu verhindern. Mit 1. September 2021 werden Gefährderinnen und Gefährder besondere Auflagen erteilt.Kooperation mit dem Verein Neustart“Wir sind optimistisch, dass die intensive Auseinandersetzung mit den Tätern in der Gewaltprävention auch die Situation der Opfer verbessert“, so Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins Neustart. Gefährderinnen und Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen ab 1. September 2021 an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. Die Beratung wird von der Beratungsstelle für Gewaltprävention Verein Neustart durchgeführt und muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattfinden. Themen wie rechtliche Konsequenzen, Lösung der Akutsituation ohne Gewalt und Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Verhalten werden behandelt. Ziel dieser Beratung ist es, auf das Verhalten der Gefährderin oder des Gefährders positiv einzuwirken und dadurch zukünftige Gewalttaten möglichst zu verhindern.Strafen bei NichteinhaltungWird ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt, müssen sich Gefährderinnen und Gefährder innerhalb von fünf Tagen bei dem Verein Neustart melden. Erfolgt keine Kontaktaufnahme, begeht die Gefährderin oder der Gefährder eine Verwaltungsübertretung. Die Strafen dafür sind hoch. Bis 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis 5.000 Euro und bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.“Gewaltschutz ist ein dynamischer Prozess mit einer stetigen Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen gefährdeter Personen vor häuslicher Gewalt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein Neustart. Neben dem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot, den einstweiligen Gewaltschutzverfügungen der Zivilgerichte und der proaktiven Arbeit der Opferschutzeinrichtungen wurde eine 4. Säule des Gewaltschutzes geschaffen“, sagte Hofrat Dr. Dillinger von der Landespolizeidirektion Wien.“

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