Gefährliche Pyrotechnik in Wien Favoriten sichergestellt

Gefährliche Pyrotechnik in Wien Favoriten sichergestellt Presseaussendung der Polizei WienGefährliche Pyrotechnik in Wien Favoriten sichergestelltAm 13.12.2014 gegen 13.30 Uhr nahmen Beamte telefonisch Kontakt mit einer Privatperson auf, die im Internet pyrotechnische Artikel zum Verkauf angeboten hatte. Als Treffpunkt wurde die Quellenstraße vereinbart. Tatsächlich war der Verkäufer pünktlich an Ort und Stelle erschienen und bot den Zivilbeamten seine im Kofferraum gelagerten Feuerwerkskörper zum Verkauf an. Statt zu Kaufen stellten die Polizisten alle Gegenstände sicher. Unter den Pyrotechnika befanden sich sogenannte „Superböller“, die bei unsachgemäßer Handhabung schwere Verletzungen hervorrufen können. Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig, mehrere illegale Warentransporte über die tschechische Grenze geschmuggelt zu haben. Anschließend verkaufte er die Böller entweder in der Quellenstraße oder am Reumannplatz. Er wurde angezeigt und muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro oder einer mehrwöchigen Freiheitsstrafe rechnen. Aus aktuellem Anlass informiert die Wiener Polizei über den Umgang mit Feuerwerkkörpern:Hantieren mit FeuerwerkskörpernZu Silvester werden jedes Jahr Tausende Knallkörper und Raketen abgefeuert. Durch unsachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Artikeln können Menschen gefährdet oder verletzt werden.Unfälle beim Abschießen von Knallkörpern und Raketen können zu schweren Verletzungen und Verbrennungen führen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, die Weitergabe von Feuerwerkskörpern an nicht berechtigte Personen oder das Selbsterzeugen von Knallern sowie das Abschießen in Österreich verbotener Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch oft erhebliche Sachschäden. Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. In Österreich werden jedes Jahr etwa drei Tonnen Material sichergestellt, das anschließend vom Entschärfungsdienst vernichtet wird.Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern• Vor der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln sollte man die Gebrauchsanweisung genau lesen.• Raketen müssen von einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen Leitstäben dürfen Raketen nicht mehr verwendet und schon gar nicht aus der Hand abgeschossen werden.• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle „Irrläufer“ keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können. • Eventuelle „Zündversager“ sollte man keinesfalls aufheben, man sollte sie liegen lassen.• Pyrotechnische Gegenstände sind aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Beschaffenheit dafür bestimmt Rauch, Feuer, Druck und Farben zu erzeugen. Bei unsachgemäßer oder leichtsinniger Verwendung von Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen kommen.Verwendung im OrtsgebietIm Ortsgebiet verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere). Ausnahmeregelungen können Bürgermeister erteilen. Sie können per Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Verboten ist auch die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten.Verwendung in geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1- und vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller sowie Konfettiartikel. Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.Presseaussendung vom 14.12.2014, 09:27 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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