Fußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil 1)

Fußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil 1) Presseaussendung der Polizei WienFußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil 1)V E R O R D N U N Gder Landespolizeidirektion Wien vom 05.03.2015Gemäß § 41 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes 1991, BGBl 1991/566, in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:§ 1. Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte Generali Arena in 1100 Wien, Horrplatz 1 ist für die Dauer des Fußballspieles zwischen FK Austria Wien AG und SK Rapid Wien am 08.03.2014 nur jenen Menschen gestattet, die ihre Kleidung und mitgeführten Behältnisse durchsuchen lassen.§ 2. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, die Kleidung und mitgeführten Behältnisse der Menschen, die den Zutritt zu dieser Veranstaltung begehren, zu durchsuchen.§ 3. Im Falle der Weigerung die Kleidung und mitgeführten Behältnisse durchsuchen zu lassen, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, diese Menschen vom Zutritt der Veranstaltung auszuschließen.Presseaussendung vom 06.03.2015, 14:06 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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