Festnahme – Vollziehung einer nationalen und internationalen Festnahmeanordnung

Sachverhalt: Im Zuge von Personenkontrollen hielten Beamte der Wiener Bereitschaftseinheit einen 42-jährigen slowakischen Staatsangehörigen an. Erhebungen ergaben, dass gegen den Mann sowohl eine nationale Festnahmeanordnung wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Diebstahls sowie der Nötigung besteht, als auch eine Internationale für die tschechische Republik wegen diverser Eigentumsdelikte. Der 42-Jährige wurde in eine Justizanstalt gebracht.

Ort: 10., Südtiroler Platz
Zeit: 02.12.2020, 21:20 Uhr

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