Festnahme – Verdacht der Missachtung einer einstweiligen Verfügung durch mutmaßlichen Gefährder – Festnahme
Sachverhalt: Nachdem gegen einen 37-jährigen österreichischen Staatsbürger wegen des Verdachts der mehrfachen Körperverletzung und gefährlichen Drohung ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden war, wurde auch eine einstweilige Verfügung durch das mutmaßliche Opfer gerichtlich erwirkt. Der 37-Jährige wird von seiner 39-jährigen Ex-Lebensgefährtin beschuldigt, sie Ende Jänner geohrfeigt, zu Boden gestoßen und mit dem Umbringen bedroht zu haben. Der Mann wurde zum damaligen Zeitpunkt einvernommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt. Anschließend wurde mit der 39-Jährigen ein kriminalpolizeiliches Beratungsgespräch geführt. Darüber hinaus wurde die Frau wenige Tage nach dem Ausspruch des Betretungs- und Annährungsverbots an ihrer Wohnadresse durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Ada-Christen-Gasse im Zuge einer Kontrolle aufgesucht. Am gestrigen Tag kontaktierte die Frau die Polizei erneut und gab an, ihr Ex-Lebensgefährte stehe auf einer öffentlichen Grünfläche vor ihrem Wohnzimmerfenster und schreie Drohungen in Richtung der Wohnung. Zuvor habe der 37-Jährige zahlreiche Drohung auf ihrer Mobilbox hinterlassen bzw. mittels SMS an sie gesandt, welche sie jedoch ignorierte. Die Polizei verständigte sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Beschuldigte wurde daraufhin über mündliche Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien festgenommen.“Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für jedes Opfer von Gewalt und duldet keine Gewalt, gleichgültig in welcher Form. Der Polizei-Notruf 133 ist jederzeit für Personen die Gewalt wahrnehmen oder von Gewalt betroffen sind erreichbar. Auch der 24-Stunden Frauennotruf (01/71719) und der Frauenhaus-Notruf des Vereins Wiener Frauenhäuser (05 77 22) sind rund um die Uhr besetzt.“Die Beratungshotline der Kriminalpolizei (LKA AB 04) lautet: 0800/216346
Ort: Wien-Favoriten
Zeit: 08.03.2021, 15:00 Uhr (Festnahmezeit)