Fahrradausrüstungsgegenstände

Das Team von PolizeiTV hat in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen der Fahrradpolizei ein Video aufgenommen, um aufzuklären, wie ein Fahrrad ausgerüstet sein muss.Die wichtigsten Ausrüstungsgegenstände sind:- Am Vorder- und Hinterrad jeweils zwei „Katzenaugen“ (Reflektoren)- Gut hörbare Klingel – Zwei Bremsen (Vorder- und Hinterrad) – Vorne weißes Licht – Hinten rotes Licht (nur bei schlechter Sicht) – Weißer Frontstrahler – Roter Rückstrahler – Gelbe Rückstrahler an den PedalenNur vorschriftsgemäß ausgestattete Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Seit Mai 2001 legt die Fahrradverordnung die Mindestkriterien fest. Licht und Rücklicht sind durch die Novellierung 2013 beim in Verkehr bringen nicht mehr erforderlich, jedoch bei schlechter Sicht und in der Nacht beim Benützen des Fahrrads Pflicht.

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