Verkehrsamt: Es entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden aber weitergeführt. E-Mail: LPD-W-SVA-5-Verkehrsamt@polizei.gv.atPolizeikommissariate: Der Parteienverkehr wird auch auf den 14 Wiener Polizeikommissariaten drastisch eingeschränkt.- Strafregisterauskünfte: Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung. – Selbiges gilt für Anträge zu waffenrechtlichen Urkunden.- Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.- Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen. – Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur nach Terminvereinbarung durchgeführt.Die Erreichbarkeiten der Polizeikommissariate sind auf der Internetseite der Polizei angeführt: https://www.polizei.gv.at/wien/lpd/dst/dienststellen.aspxVereinswesen: Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben. E-Mail: LPD-W-SVA-3-Vereins-Versamml-Medienr-Angel@polizei.gv.atWaffenwesen: Der Parteienverkehr wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Ladungen werden bis auf Weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden schriftlich geführt. Bis auf Weiteres werden die Überprüfungen der Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt. E-Mail: LPD-W-SVA-4-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.atAlle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.
Ort: Sachverhalt: Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der LPD Wien geben. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.
Zeit: 14.03.2020 bis auf Weiteres