Diebstahlanzeigen Online

Mit der Online-Diebstahlsanzeige haben Bürgerinnen und Bürger seit 18. Oktober 2020 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, online Anzeige gegen unbekannte Täter zu erstatten. Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.Der Zugang erfolgt über die Webseite www.oesterreich.gv.at, der zentralen Online-Plattform in Österreich. Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle beziehungsweise in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort ‚unbekannt‘ ausgewählt, wird die Anzeige an die Dienststelle des Hauptwohnsitzes des Opfers zugestellt.Der Missbrauch kann bestraft werden!Eine Diebstahlsanzeige darf nur erstattet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind. Wird eine Anzeige erstattet, beginnen polizeiliche Ermittlungen, die es erforderlich machen können, dass man die den Fall bearbeitende Polizeidienststelle persönlich aufsuchen muss. Eine Diebstahlsanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wird ein Diebstahl vorgetäuscht, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsschäden oder ungerechtfertigter Beschuldigung, so kann es sein, dass sich polizeiliche Ermittlungen gegen den Anzeiger richten.VoraussetzungenEs müssen folgende Voraussetzungen zur Erstattung einer Online-Diebstahlsanzeige erfüllt sein:• Der Tatort muss in Österreich liegen,• man muss selbst der beziehungsweise die Geschädigte sein,• es dürfen keine anderen Personen betroffen sein und• der Täter muss unbekannt sein• Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur muss eingerichtet seinEs kann keine Online-Diebstahlsanzeige erstattet werden, wenn ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist oder wenn von der Polizei Spuren gesichert werden müssen, beispielsweise nach Aufbrechen einer Wohnungs- oder Autotür.AnzeigebestätigungIm Online-Formular kann ausgewählt werden, ob man die Anzeigebestätigung persönlich abholen möchte oder ob sie per Brief beziehungsweise an das elektronische Postfach zugestellt werden soll. Werden der Diebstahl eines Führerscheines oder Zulassungsscheines angezeigt, und soll die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument dienen, ist eine Zustellung nicht möglich. Liegt der Tatort in Wien, kann eine Anzeigebestätigung während des Parteienverkehrs beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden, liegt er außerhalb Wiens, erhält man diese nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.DatenschutzAlle im Formular ausgefüllten personenbezogenen Daten werden vom Bundesministerium für Inneres im Auftrag der zuständigen Sicherheitsbehörde auf einem Formular-Server verarbeitet. Diese Daten werden nach dem Absenden an die zuständige Sicherheitsbehörde vom Formular-Server gelöscht.

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