Deko und Weihnachtsbaum am KFZ

Besonders in der Weihnachtszeit wird gerne dekoriert. Aber nicht nur im Wohnbereich, sondern auch am Auto sind immer öfter Weihnachtsdekorationen zu sehen. Zusätzlich werden Christbäume transportiert. Doch was ist erlaubt und was nicht?Weihnachtlich dekoriertes Auto:Mittlerweile gibt es viele Auto-Deko-Artikel für Weihnachten. Vom tanzenden Weihnachtsmann auf dem Armaturenbrett bis zum Rentier-Geweih an den Fenstern und eine rote Nase auf der Motorhaube. Doch was ist eigentlich erlaubt?Die StVO setzt hinsichtlich der Auto-Deko für Weihnachten Grenzen.Bei kleinen LED-Leuchten am Mini-Baum ist Vorsicht geboten. Denn es ist zwar nicht verboten ein kleines Bäumchen am Armaturenbrett oder der Hutablage zu haben, doch die Lichter während der Fahrt eingeschaltet zu haben ist nicht erlaubt. Gleiches gilt natürlich auch für andere Leucht-Deko fürs Auto. Laut Kraftfahrtgesetz sind ausschließlich vorgeschriebene und zugelassene Beleuchtungseinrichtungen in und am Fahrzeug erlaubt.Bei Rentier-Kostüm und Co verhält es sich wie mit Fahnen, die oft während Fußballmeisterschaften zu sehen sind. Grundsätzlich ist diese Kostümierung zulässig, doch auch hierbei ist die Verkehrssicherheit sicherzustellen und folgendes zu beachten:-Die Auto-Dekoration muss sicher am Fahrzeug angebracht sein und darf beim Fahren nicht abfallen. -Das Kennzeichentafeln dürfen nicht verdeckt und müssen eindeutig zu erkennen sein.-Die rote Nase darf nicht leuchten.Achtung! Die meisten Dekoartikel fürs Auto sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgerichtet und es besteht das Risiko, dass diese bei einer Geschwindigkeit um die 100 km/h vom Auto fallen.Weihnachts-Deko, die einen selbst oder andere Verkehrsteilnehmer ablenkt und gefährdet, ist verboten.Doch mit der Einhaltung diverser Vorschriften steht der Weihnachtsstimmung während der Fahrt nichts im Wege.Den Christbaum richtig transportieren:Schon Wochen vor der Bescherung werden Weihnachtsbäume in die Wohnzimmer gebracht. Auf dem Weg dahin sind jedoch einige Regeln zu beachten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und keine rechtlichen Konsequenzen zu riskierenDer Christbaum ist genauso Ladegut im bzw. am Fahrzeug und muss vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil zum Beispiel ein schlecht gesicherter Baum auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich.Doch wie bringt man den Weihnachtsbaum richtig nach Hause?Am Autodach:Der Baum sollte unbedingt im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss montiert werden. Die Baumspitze nach hinten zeigend. Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er gekennzeichnet werden. Hierfür gibt es Tafeln in der Größe von 25 x 40 cm, die einen fünf Zentimeter breiten, roten, rückstrahlenden Rand haben. Diese darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bei Dunkelheit oder Dämmerung sind zusätzliche Beleuchtung und Reflektoren notwendig, damit die Ladung gut erkennbar ist. Diese Leuchten müssen nach vorne weiß strahlen, beziehungsweise rot, wenn sie nach hinten gerichtet sind. Der Christbaum darf auch keinesfalls die Breite des Fahrzeugs überragen.Im Auto:Im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt und möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden. Die Sicht des Lenkers darf nicht eingeschränkt sein. Sprich, die freie Sicht nach vorne und zur Seite bzw. in den Rückspiegel muss gewährleistet sein.Genauso müssen Handbremse, Schalthebel und Bedienelemente problemlos bedienbar sein. Sicherheit geht vor!

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