Cyber-Grooming – Nicht mit mir!

Lisa ist 14 Jahre und das erste Mal in einem Chatroom. Sofort poppt eine Nachricht auf. „Hallo Lisa. Ich heiße Martin und bin 15 Jahre alt. Ich würde dich gerne näher kennenlernen“. Aber in Wirklichkeit heißt Martin eigentlich Wolfgang und ist 50 Jahre alt.Was ist Cyber-Grooming?Erwachsene erschleichen sich das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen im Internet, um sie im Anschluss sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Die Täter geben sich als Gleichaltrige aus und beginnen den Chat mit Themen zur Schule oder Hobbys, um das Interesse zu erwecken. Sind die Kinder und Jugendlichen in die Falle getappt, fordern die „Groomer“ erotische Bilder oder Nacktfotos. Werden die Betroffenen mit der Zeit misstrauisch und wollen den Chat beenden, drohen die Täter damit die bereits erhaltenen Bilder zu veröffentlichen, falls sie sich wem anvertrauen.Seit 2012 ist (Cyber-) Grooming strafbar! Wie Sie Ihre Kinder schützen können, erfahren Sie hier:• Sensibilisieren Sie die Kinder und Jugendliche auf den Umgang mit dem Internet. In Chaträumen und in sozialen Netzwerken können sich falsche Menschen hinter Pseudo-Benutzernamen wie „cool15“ oder „sportlich16“ verstecken.• Informieren Sie sich selbst über die Funktionsweisen der sozialen Medien.• Klären Sie mit Ihren Kindern und Jugendlichen ab, welche Bilder veröffentlicht werden dürfen und welche nicht.• Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers.• Üben Sie mit Ihrem Kind konkrete Möglichkeiten, wie es sich vor sexueller Belästigung über das Internet schützen kann. Verbale sexuelle Belästigung sollen Kinder und Jugendliche mit einem klaren Nein beenden.• Mädchen und Burschen sollten wissen, welches Verhalten das Risiko einer sexuellen Ausbeutung erhöht und was sie auf jeden Fall unterlassen sollten – wie etwa Informationen über die eigene Identität zu geben, erotische Fotos zu veröffentlichen und sich mit nicht persönlich bekannten Chatfreunden ohne Begleitung von Erwachsenen zu treffen.Grooming kann auch in der realen Welt passieren, wenn Erwachsene gezielt Kinder ansprechen, um versuchen mit ihnen in sexuellen Kontakt zu treten.Empfehlungen für Eltern, Lehrerpersonal und Bezugspersonen: Bei Anbahnung durch fremde Personen:• Auf bekannten, vertrauten Strecken sollte Ihr Kind „Rettungsinseln“ kennen, wie z.B. Geschäfte oder Lokale.• Das Kind sollte Erwachsene um Hilfe bitten, wenn es ein Gefühl von Angst verspürt.• Das Kind sollte keine Auskünfte an Fremde geben – weder persönlich noch am Telefon oder Internet.• Ihr Kind sollte fremden Personen nicht die Wohnungstür öffnen, nicht mit ihnen mitgehen und sich nichts von ihnen versprechen lassen.Bei Anbahnung durch Bekannte: Vermitteln Sie dem Kind, dass• es auch zu Erwachsenen „nein“ sagen und Grenzen setzen darf.• es über seinen eigenen Körper selbst entscheiden kann und sich gegen unangenehme Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren darf.• es sich auf seine Gefühle („Bauchgefühle“) verlassen soll.

Schreibe einen Kommentar