Herr M. saß wie jeden Tag vor seinen Laptop und rief seine E-Mails ab. Plötzlich poppte eine Nachricht von einer Anwaltskanzlei auf. In dem Schreiben wurde Herr M. wegen Verletzung des Urheberrechts geklagt. Er habe pornografisches Material heruntergeladen.Eine weitere Betrugsmasche der Täter ist das sogenannte „Inkassostalking“. Dabei senden Täter unter dem Namen einer erfundenen Anwaltskanzlei betrügerische E-Mails, um sich eine geforderte Geldsumme zu ergaunern. Meist liegt der Betrag bei 100 Euro, der im Schreiben angeführt ist. Das Opfer soll auf einer pornografischen Seite gewesen sein und dabei geschützte Inhalte heruntergeladen haben. Das Anwaltsschreiben ist im einwandfreien juristischen Deutsch geschrieben, sodass das Opfer keinen Zweifel an dessen Echtheit haben kann.Tipps wie Sie sich dagegen schützen können:• Meiden Sie dubios anmutende Kontakte. Überprüfen Sie im Internet, ob die genannte Firma besteht. • Bezahlen Sie auf keinen Fall, überlegen Sie sich, ob diese Anschuldigungen überhaupt stimmen können. • Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei telefonisch, sollte dies nicht möglich sein, so ist dies suspekt. • Übersenden Sie keine PaySafeCard Codes per E-Mail an unbekannte Empfänger.
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