Im Gegensatz zur weit verbreiteten Vorstellung, passieren viele Gewalttaten nicht nachts auf der dunklen Straße, sondern an einem Ort, an dem man sich eigentlich geborgen fühlen sollte: Dem eigenen Zuhause. Es kann jedem passieren, Opfer häuslicher Gewalt zu werden. Wichtig ist aber zu wissen: Man muss da nicht alleine durch! Es gibt sowohl für Opfer als auch für Täter oder Täterin Hilfe!Zunächst einmal: Niemand muss sich Gewalt, egal ob physischer oder psychischer Natur, gefallen lassen! Manche Täter oder Täterinnen neigen dazu, die Gewalt zu rechtfertigen, herunterzuspielen oder mehr oder weniger indirekt dem Opfer die Schuld für ihr Verhalten zuzuschieben. Denken Sie daran: Nicht Sie sind schuld am Verhalten ihres Partners oder ihrer Partnerin! Ganz im Gegenteil: Sie dürfen sich wehren und sich Hilfe holen!Gerade letzterer Punkt gilt auch für das soziale Umfeld von Opfer und Täter oder Täterin. Für Nachbarn, Freunde und Familienangehörige gibt es Möglichkeiten, zu helfen, ohne selbst einschreiten zu müssen. Auch das häufig gehörte „Das ist deren Angelegenheit, da mischt man sich nicht ein“, gilt in diesen Fällen nicht. Im Gegenteil: Man darf helfen!Im Fall von Handgreiflichkeiten oder sonstiger akuter Gefährdung, sind die ersten zu rufenden Nummern natürlich die Polizei unter 133 oder der internationale Notruf unter 112. Im Falle einer Amtshandlung durch die Polizei wird in der Regel ein Betretungs – sowie ein Annäherungsverbot für den Gefährder oder die Gefährderin ausgesprochen. Das Betretungsverbot besagt, dass er oder sie für den Zeitraum von zwei Wochen sich nicht in einem Umkreis von hundert Metern zu seinem oder ihrem Zuhause aufhalten darf. Wer Hauptmieter oder Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist, spielt dabei keine Rolle. Das Annäherungsverbot legt zusätzlich einen Schutzkreis von hundert Metern zur gefährdeten Person fest. Dies gilt auch für gefährdete Kinder und Jugendliche. Im Fall einer nachgewiesenen Missachtung der Verbote kann die Polizei den Gefährder oder die Gefährderin festnehmen! Auch das Opfer selbst macht sich strafbar, wenn es die Verbote eigenhändig zurücknimmt!Bei Aussprache eines Betretungs- und Annäherungsverbotes wird durch die Exekutive automatisch das Gewaltschutzzentrum Wien verständigt. Diese kann auch durch das Opfer selbst noch vor dem Eintreten eines Notfalls kontaktiert werden, etwa unter der Frauenhelpline 0800 222 555, dem Frauen-haus-Notruf 05 77 22 oder in Form eines persönlichen, vertraulichen Beratungsgesprächs nach vorheriger Terminvereinbarung unter 01/585 32 88. Für gefährdete Männer gibt es als Pendant die Männerberatung Wien, deren Opferschutz unter 0664/73216022 kontaktiert werden kann.Gefährder und Gefährderinnen müssen sich nach Aussprache eines Betretungs- und Annäherungsverbots innerhalb von fünf Tagen bei der Wiener Beratungsstelle unter +43 1 218 32 55 106 zu melden. Ein sechsstündiges Beratungsgespräch mit Aufklärung über rechtliche Konsequenzen sowie Therapiemöglichkeiten hat binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme zu erfolgen.Wer sich außerhalb einer Notsituation über den Themenkreis „häusliche Gewalt“ bzw. „Partnergewalt“ informieren oder sich auf diesem Gebiet engagieren möchte, kann sich an die Initiative StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt wenden. Einen Link hierzu finden Sie unter diesem Artikel. Auch die Wiener Nachbarschaftszentren bieten immer wieder Informationsveranstaltungen zu den Themen „Zivilcourage“ und „Partnergewalt“ an.Weitere Informationen unter:
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in Wien
Beratungsstellen gegen Gewalt
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