Sachverhalt: Seit den Nachmittagsstunden des heutigen Tages wurde von einer nicht näher bekannten Anzahl an Personen ein Haus gegen den Willen des Besitzers besetzt. Nach einer rechtlichen Abklärung der Situation konnte festgestellt werden, dass es sich hierbei um eine Versammlung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes handelt. Da bei dieser Versammlung rechtswidrige Handlungen gesetzt wurden, wurde die behördliche Auflösung veranlasst und diese mehrmals mittels Lautsprechern durchgesagt. Zuvor gesetzte Dialogversuche der Polizei, in denen aufgefordert wurde das Haus zu verlassen und die Versammlung freiwillig zu beenden, wurden von den Personen ignoriert. Da der gesetzmäßige Zustand mit deeskalierenden Maßnahmen nicht erreicht werden konnte, wurde die Kundgebung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zwangsweise aufgelöst.
Ort: 1., Rathausplatz
Zeit: 26.04.2021