Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widerstand gegen die Staatsgewalt Presseaussendung der Polizei VorarlbergEin 20-jähriger Mann und seine 18-jährige Freundin hielten sich am 03.04.2022, um 02.00 Uhr in einer Lustenauer Diskothek auf. Dort wurden die beiden Alkoholisierten aufgrund ihres Verhaltens von Security-Mitarbeitern aus dem Lokal verwiesen, weshalb das Paar die Polizei verständigte. Vor Ort erklärten die beiden, dass sie grundlos aus dem Lokal verwiesen worden seien. Als die Polizist*innen daraufhin erklärten, dass der Lokalbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen könne und deshalb für die Polizei kein Grund zum Einschreiten vorliege, verhielten sich die beiden Personen gegenüber den Beamt*innen renitent. Weil der 20-Jährige sein Verhalten nicht einstellte, wurde die Festnahme ausgesprochen. Daraufhin versuchte die 18-Jährige tatkräftig, die Festnahme ihres Freundes zu verhindern. Beide Personen wurden schließlich zur weiteren Amtshandlung auf die Dienststelle gebracht. Sie werden wegen ihres aggressiven Verhaltens an die Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Zudem wird die 18-Jährige wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.Polizeiinspektion Lustenau, Tel. +43 (0) 59 133 8144Presseaussendung vom 04.04.2022, 10:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück