Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern – Tipps der Polizei Presseaussendung der Polizei VorarlbergVorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern – Tipps der PolizeiObwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln im Zusammenhang mit den COVID19-Beschränkungen nicht die Ausmaße vergangener Jahre erreicht, weist die Polizei auf die damit verbunden Gefahren und Verbote hin. Es wird in Erinnerung gerufen, das besonders im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten ist . Die Polizei wird bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern: • Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise. • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein. • Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen. • Zünden Sie einen „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal an. • Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133Presseaussendung vom 28.12.2020, 09:49 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück
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