Vorschriftsmäßige Kindersicherung verhindert Verletzung eines Kleinkindes Presseaussendung der Polizei VorarlbergVorschriftsmäßige Kindersicherung verhindert Verletzung eines KleinkindesEine 42-jährige Pkw-Lenkerin fuhr am 16.03.2021 um 17.00 Uhr in Altach auf der Widenfeldstraße in Richtung Kreuzung mit der Götznerstraße (L 57). Beim Überqueren der Götznerstraße kam es zu einem Zusammenstoß mit einem in Richtung Westen fahrenden Pkw, welcher von einer 30-jährigen Frau gelenkt wurde. Im Fahrzeug führte sie ihre 10 Monate alte Tochter mich sich. Bei der Kollision kam es zu einem seitlichen Aufprall hinten links, wobei sich das Fahrzeug der 30-Jährigen um 90 Grad drehte. Nur der vorschriftsmäßigen Sicherung im Kindersitz – welcher ebenfalls hinten links montiert war – ist es zu verdanken, dass das 10 Monate alte Mädchen unverletzt blieb. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Die beiden Lenkerinnen blieben ebenfalls unverletzt.Polizeiinspektion Altach, Tel. +43 (0) 59 133 8151Presseaussendung vom 18.03.2021, 11:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück
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