Vorarlberg: Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei Einreise

Vorarlberg: Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei Einreise Presseaussendung der Polizei VorarlbergVorarlberg: Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei EinreiseGemeinsame Presseaussendung der Gesundheitsbehörden und der Landespolizeidirektion Vorarlberg – Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei EinreiseSehr geehrte Damen und Herren,angeschlossen die gemeinsame Presseaussendung der Gesundheitsbehörden und der Landespolizeidirektion Vorarlberg zum Thema: Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei EinreiseMit freundlichen Grüßen Rainer Fitz, B.A. ObstltVorarlberg: Ab Sonntag stichprobenartige Grenzkontrollen bei EinreiseAlle Grenzübergänge wieder geöffnet – Gesundheitsbehördliche Einreisebestimmungen bleiben aber weiter aufrecht!Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 17. Mai 2020, 00:00 Uhr, werden alle Vorarlberger Grenzübergänge geöffnet und teilweise mobil überwacht, informieren Landesrat Christian Gantner und Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher. Die geltenden COVID-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden für Österreich bleiben unverändert in Kraft. Das heißt: Die Einreise ist weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Die gesundheitsbehördlichen Bestimmungen über die Einreise nach Österreich gelten weiterhin. Wer einreist, muss ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls hat sich die einreisende Person (österreichische StaatsbürgerIn oder Wohnsitz in Österreich) einer 14-tägigen Heimquarantäne zu unterziehen.Ausgenommen sind unter anderem der Pendler-Berufsverkehr sowie der Güter- und gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) und Personen, die besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis oder zwingende Gründe der Tierversorgung glaubhaft machen können. Zu diesen besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zählen ausdrücklich auch grenzüberschreitende Lebenspartnerschaften. Im Falle einer Kontrolle muss die Lebenspartnerschaft ebenfalls glaubhaft gemacht werden können, etwa durch die Vorlage der Wohnsitzbestätigung oder Passkopie des Partners in Österreich.Abbau aller technischer Sperren Sämtliche technische Sperren werden am Wochenende abgebaut, Übertritte über die „Grüne Grenze“ bleiben weiterhin verboten, klärt Landespolizeidirektor Ludescher auf. Die ständigen Kontrollen an den Grenzübergängen werden beendet. Ab Sonntag in der Früh wird nicht mehr lückenlos, sondern nur noch selektiv kontrolliert, so Ludescher. Nach Österreich einreisende Personen werden dann nicht mehr ausnahmslos nach Grenzkontrollgesetz, Fremdenpolizeigesetz und Passgesetz kontrolliert, sondern nur noch stichprobenartig.Die größeren Grenzübergänge sind weiterhin zu den Hauptübertrittszeiten stationär besetzt. Die kleineren Übergänge werden sporadisch überwacht. Nach dem Epidemiegesetz führen Organe der Gesundheitsbehörde (Bundesheer) und die Polizei in gemischten Teams gemeinsame Kontrollen vor Ort durch.Ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaften) und Polizei ist unerlässlich, betont Sicherheitslandesrat Christian Gantner: „Das Bild für die Bevölkerung an den Grenzen wird sich nicht bedeutend verändern: Organe der Gesundheitsbehörde und Polizeibedienstete sorgen weiterhin gemeinsam dafür, dass die Einreisebestimmungen eingehalten werden.“Presseaussendung vom 15.05.2020, 20:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück

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