Vergehen nach dem Waffen- und Suchtmittelgesetz
Vergehen nach dem Waffen- und Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei VorarlbergVergehen nach dem Waffen- und SuchtmittelgesetzAm 23.09.2020 um 18.00 Uhr wurde die Polizeiinspektion Lochau verständigt, dass 4 junge Männer bei einer Aussichtssitzbank an der Pfänderstraße in Lochau, oberhalb des Jesuheims mit einer Waffe hantieren und damit schießen würden. Mehrere Polizeistreifen konnten um ca. 18.10 Uhr vier 19 und 21-jährige, in Bregenz und Hörbranz wohnhafte Männer feststellen und kontrollieren. Bei der Durchsuchung stellte sich heraus, dass einer der Männer eine CO2-Pistole (minderwirksame Waffe) in einem Schulterholster um den Oberkörper geschnallt hatte. Bei einem weiteren konnten mehrere Gramm Cannabiskraut sichergestellt werden. Die Männer wurden zur weiteren Amtshandlung zur Polizeiinspektion Bregenz verbracht. Die Erhebungen und Einvernahmen ergaben, dass die Männer bei dem Aussichtspunkt Fotos von sich mit der Waffe angefertigt und mehrfach in die Wiese beim Aussichtspunkt geschossen hatten. Gegen einen der Beteiligten besteht ein aufrechtes Waffenverbot der BH Bregenz. Gegen zwei weitere Männer wurde von der Polizei ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Der Vierte hatte seine Kollegen lediglich zum Aussichtspunkt gefahren. Einer der jungen Männer befand sich in offenem Vollzug und trug eine elektronische Fußfessel. Der gelockerte Vollzug wurde umgehend aufgehoben. Er wurde in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert. Die anderen wurden auf freien Fuß gesetzt. Nach Abschluss der Ermittlungen werden 3 der 4 jungen Männer an die Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt (Waffen- und Suchtmittelgesetz). Durch die Tat wurde niemand verletzt und auch keine Sachen beschädigt. Die Pfänderstraße war für den gesamten Fahrzeugverkehr während der Amtshandlung vor Ort gesperrt.Presseaussendung vom 24.09.2020, 07:12 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück