Unbefugte Befahrung der Silvretta Hochalpenstraße

Unbefugte Befahrung der Silvretta Hochalpenstraße Presseaussendung der Polizei VorarlbergUnbefugte Befahrung der Silvretta HochalpenstraßeEin 55-jähriger Mann aus Deutschland befuhr am 30.04.2018 gegen 16:40 Uhr trotz bestehender Wintersperre die Silvretta Hochalpenstraße. Beamte der Polizeiinspektion Gaschurn konnten den talwärts fahrenden PKW im Bereich der Kehre Nr. 3 anhalten und führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Im Zuge der Anhaltung konnte ein deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden, ein Alkotest war jedoch aufgrund gesundheitlichen Problemen nicht möglich. Nach erfolgter rechtlicher Aufklärung wurde der Mann aufgefordert, eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes im LKH Bludenz durchführen zu lassen.Vor der Weiterfahrt mit der Polizeistreife ins LKH Bludenz erlaubten ihm die Beamten das Verdeck seines Fahrzeuges (Cabrio) zu schließen. Als er vorgab das zu tun stieg er in das Fahrzeug und flüchtete vom Anhalteort.Anschließend fuhr der Mann mit seinem PKW mit stark überhöhter Geschwindigkeit und in riskanter Fahrweise von der Silvretta Hochalpenstraße in Partenen bis nach St. Gallenkirch. Er ignorierte alle Anhalteversuche der Polizei und konnte erst 15 Kilometer weiter beim Maurentobeltunnel in St. Gallenkirch durch eine dort errichtete Straßensperre (zwei Polizeifahrzeuge quer zur Straße) zum Anhalten gebracht werden. Der Deutsche setzte dabei massive Geschwindigkeitsübertretungen (z.B. Ortszentrum von St. Gallenkirch ca. 120 km/h bei erlaubten 50 km/h und im Bereich Restaurant Montafonerhüsli ca. 160 km/h bei erlaubten 80 km/h)Der Mann wird wegen Verdacht der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gem. § 89 StGB an die Staatanwaltschaft Feldkirch und wegen Verweigerung der Blutuntersuchung sowie Missachtung des Fahrverbotes an die BH Bludenz angezeigt.Erhebungen bezüglich einer Beschädigung der Lawinenschranke auf der Silvretta Hochalpenstraße sind noch im Gange.Polizeiinspektion Gaschurn, Tel. +43 (0) 59 133 8103Presseaussendung vom 01.05.2018, 06:12 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück

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