„Schifahren im Wald“ – durchgeführte Kontrollen
„Schifahren im Wald“ – durchgeführte Kontrollen Presseaussendung der Polizei Vorarlberg“Schifahren im Wald“ – durchgeführte KontrollenAm 11.02.2017 führte die Polizeiinspektion Schruns gemeinsam mit Waldaufsehern, Jagdschutzorganen und Naturschützern eine Großkontrolle zum Thema „Schifahren im Wald“ im Silbertal durch. Fünf Personen wurden beanstandet, die mit ihren Schiern Waldbereiche des Europaschutzgebiets Verwall vom Schigebiet Silvretta Montafon aus befahren hatten. 14 weitere Personen wurden angehalten und kontrolliert, die das jagdliche Sperrgebiet und den Wald zum Gislabach aus Richtung Platinaalpe kommend mit den Schiern befuhren. Übertretungen nach dem Forst- und Jagdgesetz wurden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Anzeige gebracht. Bei bereits kürzlich durchgeführten Kontrollen nach dem Forstgesetz wurden mehrere Schifahrer im Bereich einer Wildfütterung im Schigebiet Hochjoch angehalten und beanstandet. Die Polizei informiert: Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Unter dem „Bereich von Aufstiegshilfen“ ist jener Bereich zu verstehen, der von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt. Außerhalb des oben genannten Bereiches ist das Schifahren oder das Snowboarden dem Betreten des Waldes gleichgestellt und somit im Wald grundsätzlich zulässig, wenn nicht andere Befahrungs- oder Betretungsverbote gelten (Jungwald, Schutzwald, …)Presseaussendung vom 13.02.2017, 14:01 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück