Landtagssitzung – Rechtliche Hinweise zum Versammlungsgesetz

Landtagssitzung – Rechtliche Hinweise zum Versammlungsgesetz Presseaussendung der Polizei VorarlbergAuf verschiedenen Informationsplattformen wird zur Teilnahme an einer Versammlung vor dem Landhaus aufgerufen. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Schutzgut innerhalb der verfassungsrechtlichen Normen. Die Versammlungsfreiheit gewährleistet das Recht, sich friedlich zu versammeln. Dieses Recht ist für eine freie Gesellschaft, welche die Staatswillensbildung demokratisch bestimmt, unerlässlich. Es unterliegt aber auch gewissen Beschränkungen. Beispielsweise darf gem. Versammlungsgesetz während einer Landtagssitzung keine Versammlung innerhalb einer Bannmeile von 300 Metern stattfinden. Eine trotzdem durchgeführte Versammlung ist verboten. Sie führt zu einer behördlichen Auflösung und die Teilnehmer machen sich strafbar.Information für Medienschaffende: Sollte es tatsächlich zu einer unangemeldeten Kundgebung kommen, wird ein Pressesprecher der Landespolizeidirektion Vorarlberg vor Ort sein. Bitte identifizieren Sie sich mit ihrem Presseausweis und tragen Sie zur besseren Erkennung eine Signalweste mit einer Aufschrift (zB „Presse“).Presseaussendung vom 11.12.2023, 15:41 UhrReaktionen bitte an Fabian  Marchtettizurück

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