. Klärung einer Straftat und Begehung gravierender Verwaltungsübertretungen
. Klärung einer Straftat und Begehung gravierender Verwaltungsübertretungen Presseaussendung der Polizei Vorarlberg. Klärung einer Straftat und Begehung gravierender VerwaltungsübertretungenEin 35-jähriger Mann und seine 18-jährige Freundin kauften am Vormittag des 09.03.2021 in Lustenau um einen geringen Geldbetrag einen gebrauchten Pkw. Da dieses Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen war, montierten die beiden Beschuldigten kurzerhand bei einem beim Reichshofstadion abgestellten Pkw beide Kennzeichen ab und befestigten diese auf dem soeben erworbenen Pkw. Anschließend fuhren sie mit dem Pkw nach Nenzing. Dort fiel das Fahrzeug am Nachmittag aufgrund der rücksichtslosen Fahrweise des Lenkers anderen Verkehrsteilnehmern auf, welche die Polizei verständigten. Das Fahrzeug konnte kurze Zeit später in Nüziders angehalten werden. Bei der Kontrolle stellten die Beamt*innen fest, dass der Lenker stark alkoholisiert war und zudem nicht im Besitze eines Führerscheines ist. Nach erfolgter Einvernahme auf der Polizeiinspektion Bludenz nahm der 35-Jährige den Pkw – nunmehr ohne Kennzeichen – mit einem Zweitschlüssel wieder in Betrieb und fiel gegen 19.15 Uhr im Stadtgebiet von Bludenz erneut Passanten auf, welche die Polizei verständigten. Im Zuge der nun weiteren Fahndung konnte der Lenker um 19.36 Uhr auf der A14, Höhe Ausfahrt Frastanz von einer Streife der Autobahnpolizei Bludenz angehalten und dessen Weiterfahrt verhindert werden. Der 35-Jährige wird wegen verschiedener Verwaltungsübertretungen sowie Urkundenunterdrückung angezeigt.Polizeiinspektion Bludenz, Tel. +43 (0) 59 133 8100Presseaussendung vom 10.03.2021, 11:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück