Fremdenpolizeigesetz – Änderungen 2014
Mit 1. Jänner 2014 traten Änderungen von behördlichen Zuständigkeiten im Bereich des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkung auf die Beantragung von elektronischen Verpflichtungserklärungen (EVE) und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).!!!Die Bezirkshauptmannschaften sind ab 1. Jänner 2014 nicht mehr zuständig!!!Zuständig für die Ausstellung der EVE und UBB sind nunmehr• für die Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch: die Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz Tel.Nr. 059133 80 2405 e-mail: LPD-V-EGFA-Grenz-frepol-Massn-Anhaltev@polizei.gv.at• für den Bezirk Bludenz: die Polizeiinspektion Bludenz, Sparkassenplatz 2, 6700 Bludenz Tel.Nr. 059133 8100 100 e-mail: PI-V-Bludenz@polizei.gv.at