Feuerwerke

Immer wieder kommt es um die Silvesterzeit zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern – oft weil damit unachtsam umgegangen wird. In Vorarlberg hielten sich die Unfälle im vergangenen Jahr zwar in Grenzen – die Landespolizeidirektion nimmt dies trotzdem zum Anlass um auf einige Sicherheitstipps und Verhaltensregeln hinzuweisen.Von zugelassenen Feuerwerkskörpern für Normalverbraucher (Kategorie F1 und F2) geht in der Regel nur ein geringe Gefahr aus, doch nur dann wenn diese Feuerwerkskörper im Sinne der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsbestimmungen verwendet und die Vorschriften des Pyrotechnikgesetzes eingehalten werden. Generell gilt sorgfältig und verantwortungsbewusst vorzugehen und auf andere Menschen und die Umwelt Rücksicht zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln in der Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen verboten ist.Altersbeschränkungen: Klasse F1 – ab 12 JahrenKlasse F2 – ab 16 JahrenKlasse F3 – ab 18 JahrenKlasse F 4 – ab 18 Jahren in Verbindung mit einem Pyrotechnik-AusweisEs empfiehlt sich, die Verpackung anzuschauen – die Sicherheitsbestimmungen und Altersbeschränkungen müssen vermerkt sein. Aus Sicherheitsgründen sollte darauf geachtet werden, nur in Österreich zugelassene Pyrotechnik-Artikel mit dem Prüfzeichen „CE“ zu verwenden.

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