Feuerwerk – auf was man achten muss

Feuerwerk – auf was man achten muss Presseaussendung der Polizei VorarlbergIn alter Tradition werden auch heuer wieder am 31. Dezember bunte und laute Feuerwerke den Jahreswechsel einläuten – die Regeln dafür sind aber nicht so bekannt. Am häufigsten sind Feuerwerke der sogenannten „Kategorie F2“ im Einsatz (Raketen, Knallfrösche) – was viele aber nicht wissen: ihre Verwendung im Ortsgebiet ist verboten. Ausnahmebewilligungen durch den Bürgermeister sind aber möglich. Auch in unmittelbarer Nähe von beispielsweise Krankenhäusern, Alters- und Erholungsheimen und Tierheimen ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern untersagt. Hält man sich nicht an die Bestimmungen sind Geldstrafen bis zu EUR 3.600. – oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafen möglich. Grundsätzlich werden die Feuerwerkskörper in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt (so geregelt im Pyrotechnikgesetz), je nach Gefährlichkeit und Lärmpegel. Um welche Kategorie es sich handelt ist immer auf der Verpackung angebracht: – F1 – Feuerwerkskörper können in der Wohnung verwendet werden, sind für Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben. – Für F2 – Feuerwerkskörper ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben und dürfen ausschließlich im Freien gezündet werden.- F3 – und F4 Feuerwerkskörper erfordern eine Bewilligung ebenso wie ein Mindestalter von 18 Jahren. Sicherheitstipps – Nur zugelassene Qualitätsprodukte verwenden (CE-Nummer oder „BAM“-Nummer) – keine Feuerwerkskörper selbst herstellen – Fenster und Türen in der Wohnung schließen, damit keine verirrten Feuerwerkskörper hineingelangen können – Raketen nur aus einem standsicheren Behälter senkrecht in die Höhe starten lassen und Sicherheitsabstand einhalten – Versager niemals ein zweites Mal anzünden, sondern mit Wasser löschenPresseaussendung vom 23.12.2014, 11:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück

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