15 Jahre Gewaltschutzgesetz – Feier im Hohen Haus

Vor 15 Jahren wurde vom österreichischen Parlament das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie verabschiedet und die Möglichkeit der Wegweisung gewalttätiger Familienangehöriger eingeführtWelche Erfolge seither im Kampf gegen häusliche Gewalt erzielt werden konnten und wo es noch Handlungsbedarf gibt, darum ging es am 19. September 2011 bei einer Veranstaltung im Parlament, zu der Nationalratspräsidentin Barbara Prammer eingeladen hatten.Vertreter der Polizei, der Sicherheitsbehörden, der Justiz und der verschiedenen Opferschutzeinrichtungen aus ganz Österreich sind der Einladung ins Hohe Haus gefolgt. Aus Vorarlberg nahmen die Leiterin der Gewaltschutzstelle Vorarlberg, Ulrike Furtenbach, Sicherheitsdirektor Dr. Hans-Peter Ludescher und Obstlt Stefan Schlosser des Landespolizeikommandos an der Feier teil.Von den Festrednern (ua NR-Präsidentin Barbara Prammer, BM Mikl-Leitner, Frauenministerin Heinisch-Hosek, Dr. Rudolf Keplinger des LKA OÖ ua) wurde als Erfolgsrezept des Gewaltschutzgesetzes, insbesondere die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Gewaltschutzzentren, die im Laufe der Jahre immer besser funktionierte und intensiver wurde, hervorgehoben. Österreich hat mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle in ganz Europa eingenommen. Viele andere Staaten haben auf Grund der positiven Erfahrungen in Österreich ähnliche gesetzliche Regelungen getroffen.In Österreich wurden seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes von der Polizei mehr als 65.000 Wegweisungen und/oder Betretungsverbote ausgesprochen.Unter dem Programmpunkt „Perspektiven für die Gesetzgebung“ waren sich die Vortragenden einig, dass der Schutz der Frauen durch das Gewaltschutzgesetz gelungen sei, im Bereich der Täterarbeit und im Kinderschutz aber noch Handlungsbedarf bestehe.

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